Jan Schlüschen-Hesterberg

Rechtsanwalt

Jan Schlüschen-Hesterberg ist seit 1999 Rechtsanwalt und zudem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Seit einigen Jahren ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) gem. DSGVO und BDSG-neu.
Sein besonderer Schwerpunkt liegt seit jeher in der Betreuung, Beratung und Verteidigung digitaler Geschäftsmodelle der unterschiedlichsten Geschäftsfelder.

Ausbildung, Stationen

Studium in Trier (1. Staatsexamen 1995), Referendariat in Berlin (2. Staatsexamen 1999) mit anwaltlichen Stationen bei Danckert Böx Meier (Berlin) & Field Fisher Waterhouse (London). Gründung der Sozietät Schlüschen & Partner 1999 in Berlin-Mitte in den Bereichen neuer Medien und des E-Commerce, die auf dem Deutschen Anwaltstag 2001 als drittbeste bundesweite Neugründung ausgezeichnet wurde.

Rechtsberatung

Jan Schlüschen-Hesterberg vertritt seit über 20 Jahren vor allen deutschen Zivilgerichten Betreiber bekannter Online-Marktplätze, Online-Fahrzeugmärkte und Online-Kleinanzeigenportale in den verschiedensten Verfahren wie beispielsweise bei dem Zugang zum Vertrieb über Onlinemärkte, in Schadensersatzprozessen, bei Bewertungslöschungen und einer Vielzahl anderer rechtlichen Thematiken sowie verstärkt dem Datenschutz. Jan Schlüschen-Hesterberg vertritt gegenüber anderen Betreibern von Online-Marktplätzen auch deren Nutzer, insbesondere gewerbliche Händler.

Im Persönlichkeits- und Medienrecht verfügt Jan Schlüschen-Hesterberg über eine lange und große Erfahrung in der Vertretung und Verteidigung einer bekannten Online-Enzyklopädie vor deutschen Zivilgerichten.

Auch hier verfügt Jan Schlüschen-Hesterberg seit 2004 über eine große Erfahrung und Expertise in der Vertretung und Absicherung moderner Zahlungsdienste, zu seinen Mandanten zählte fast 20 Jahre u.a. ein führender Anbieter eines Online-Bezahldienstes (E-Geld). Seine Tätigkeiten umfassen hier vor allem alle zivil-, aufsichts- und datenschutzrechtlichen Problemstellungen zwischen dem Anbieter von Zahlungsdiensten und deren Nutzern, wie beispielsweise Autorisierungen von Zahlungen, Authentifizierungen und Identifizierungen („know your customer“). Daneben vertritt und berät er zudem andere Zahlungsdienste, aber auch Verbraucher und Unternehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Zahlungsdienste.

Schließlich vertritt und berät Jan Schlüschen-Hesterberg nationale und internationale Unternehmen und Freiberufler der unterschiedlichsten Branchen, vor allem IT-Unternehmen, Werbeagenturen unter Anbieter von digitalen Diensten.

Jan Schlüschen-Hesterberg betreut Agenturen und Unternehmen schon mit Beginn des Namens- und Markenfindungsprozesses über die Absicherung von Marken durch die Durchführung von Anmeldeverfahren vor dem DPMA, EUIPO und der WIPO, bis hin zu Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren. Dazu zählt auch die Betreuung von Markenportfolios international und national tätiger Unternehmen.

Hinzu kommt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Markenrechtsstreitigkeiten sowie die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen. Diese Dienstleistungen erbringt Jan Schlüschen-Hesterberg auch für Designs seiner Mandanten.

Der Schutz und die Verteidigung kreativer Leistungen bilden einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Jan Schlüschen-Hesterberg. Hierzu zählen nicht nur die streitige Durchsetzung von Urheberrechten, sondern auch die unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen zwischen Urhebern und Nutzern von Werken.

Die Beratung von Jan Schlüschen-Hesterberg beginnt bereits bei der Konzeption von Geschäftsmodellen, Marketingmaßnahmen und Werbekampagnen. Ein Großteil der Tätigkeiten in diesem Rechtsgebiet stellt die Vertretung in gerichtlichen Wettbewerbsprozessen dar.

Jan Schlüschen-Hesterberg hat seit 2005 Leitentscheidungen deutscher Oberlandesgerichte über den Zugang zu Online-Marktplätzen erwirkt und verfügt bei dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet über eine hohe Expertise im Kartellrecht.

Jan Schlüschen-Hesterberg begleitet Unternehmen bei IT-Projekten und verhandelt die dazu erforderlichen Projekt- und Lizenzverträge sowie Kooperationsverträge. 

Bei der Gestaltung und Verhandlung der unterschiedlichsten Verträge betreut Jan Schlüschen-Hesterberg Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Dies umfasst auch die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Nutzungsbedingungen.

Jan Schlüschen-Hesterberg berät Unternehmen und Vereinigungen bei allen Themen im Datenschutzrecht. Dies beginnt mit der Betreuung und der Überprüfung aller Vorgaben des Datenschutzes im Unternehmen und seiner Geschäftsprozesse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier in der gerichtlichen Vertretung bei der Abwehr und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche, insbesondere bei Auskunfts- und Schadensersatzforderungen. In diesen Bereichen hat Jan Schlüschen-Hesterberg bereits bei wichtigen Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte mitgewirkt.

Bei ausgewählten M&A-Verfahren betreut Jan Schlüschen-Hesterberg seine Mandanten bei Transaktionen, vor allem im IP-Bereich.

Jan Schlüschen-Hesterberg ist seit 2020 im Berliner Fußballverband e.V. ehrenamtlich als Vizepräsident Recht tätig. Zu seinen Tätigkeiten zählen u.a. die rechtssichere Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen und die gerichtliche Absicherung der dort getroffenen Beschlüsse, das Arbeitsrecht und Compliance.

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